Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet?
Dann können Sie – sofern alle Dokumente vollständig sind – vor der Zivilstandsbeamtin/dem Zivilstandsbeamten eine persönliche Erklärung abgeben, damit Sie auch rechtlich als Vater gelten.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig.
Besteht allerdings ein Bezug zum Ausland (Vater oder Mutter sind ausländische Staatsangehörige) ist das Zivilstandsamt am Geburtsort oder am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, sowie am Wohnsitz oder am Heimatort der Mutter oder des Vaters zuständig.
Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich über den Ablauf der Anerkennung und über die benötigten Dokumente, welche Sie zur Anerkennung benötigen.