Fabio Faioli
Der Regionale Sozialdienst Mittelbünden, Telefon 081 257 52 75 (Termine nur nach Vereinbarung) führt die Abklärungen mit den Hilfesuchenden durch. Das Gesuch um materielle Sozialhilfe wird durch den Regionalen Sozialdienst an das Gemeindesozialamt zur Beurteilung und Verfügung zugestellt.
Mietzinsen (inkl. Nebenkosten) werden gemäss Mietvertrag im Rahmen folgender Maximalbeiträge finanziert:
Bei geschuldeten Unterhaltsbeiträgen kann der obhutsberechtigte Elternteil für Kinderalimente beim Sozialamt einen Antrag auf Bevorschussung der Alimente einreichen.
Gemeinde Cazis | Oberdorf 4 | 7408 Cazis
081 650 04 80 | gemeinde@cazis.ch | www.cazis.ch
Öffnungszeiten:
Montag: 14–16 Uhr
Dienstag–Donnerstag:
10–12 Uhr/14–16 Uhr
Freitag: 10–12 Uhr