Für die Beantragung von Identitätskarten ohne Kombination mit einem Pass, das Inkasso und die Rechnungstellung an die Gemeinden gilt das bisherige Verfahren unverändert weiter. Die Gesuchstellenden melden sich auf der Einwohnerkontrolle des Wohnortes und die bisherigen Antragsformulare werden ausgefüllt. Kinder ab 7 Jahren müssen persönlich am Schalter erscheinen. Minderjährige oder bevormundete Personen müssen einen gesetzlichen Vertreter mitbringen. Für Minderjährige und Kinder reicht in der Regel die Unterschrift eines Elternteils. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern muss die Frage der elterlichen Sorge abgeklärt werden. Leben Sie getrennt vom anderen Elternteil und ist Ihnen die elterliche Sorge zugesprochen, müssen Sie das Sorgerecht mittels einer Urkunde nachweisen können.