Die Kirchgemeinde umfasst alle römisch-katholischen Einwohner der politischen Gemeinden Cazis und Tartar. Die Zugehörigkeit erlischt durch Austritt aus der katholischen Kirchgemeinde. Für den Austritt bedarf es einer schriftlichen Erklärung an den Kirchenvorstand.
Stimmberechtigt sind alle auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften römisch-katholischen Einwohner vom erfüllten 18. Altersjahr an, welche seit 3 Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnen und das Schweizerbürgerrecht besitzen oder als Ausländer im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind.