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Aktuelles

01.06.2023

Gemeinde Cazis – Erlass einer Planungszone

Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 23. Mai 2023 beschlossen, über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone mit folgenden Planungszielen zu erlassen:

  1. a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S).
  2. b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Sicherstellung einer hochwertigen ortsbaulichen Siedlungsentwicklung nach innen.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).

Cazis, 1, Juni 2023                                                                           Gemeindevorstand Cazis