|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburt
Wir freuen uns über die Geburt Ihres Kindes. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet. Geburtsscheine können telefonisch bestellt werden. Ein Geburtsschein kostet Fr. 30.–. Am Telefon werden keine Auskünfte über die genaue Geburtszeit erteilt. Auskünfte über Drittpersonen können aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben werden!
Anerkennung
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum biologischen Vater begründet.
Sie kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Sind ausländische Staatsangehörige betroffen, soll die Anerkennung Zivilstandsamt des Wohnortes stattfinden.
Wir informieren Sie gerne persönlich über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Verfahrens. Die Kosten für die Beurkundung der Anerkennung betragen Fr. 75.–. Allfällige weitere Kosten, je nach Dienstleistung, gemäss ZStGV wie zum Beispiel Abklärung der Personalien von Mutter und Kind Fr. 60.–.
Ehevorbereitung und Trauung
Vor der Trauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, welches wahlweise am Wohnort des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann. Wir beraten Sie gerne über das Ehevorbereitungsverfahren und die notwendigen Dokumente. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Die Broschüre Ehe- und Erbrecht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes gibt Auskunft über die Ehevorbereitung sowie Erklärungen und Musterbeispiele im Bereich Eherecht.
Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor dem Trauungstermin eingereicht werden. Der Trauungstermin kann bereits ein Jahr im voraus reserviert werden.
» Formular: Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
Die Kosten für die Eheschliessung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Hier die häufigsten Kosten:
Ehevorbereitung Fr. 150.–
Abklärung der Personalien Fr. 30.–
Prüfung ausländischer Dokumente pro Person Fr. 75.– pro halbe Stunde
Prüfung ausländisches Namensrecht Fr. 75.– pro halbe Stunde
Trauung Fr. 75.– bis Fr. 150.– (Samstag)
Familienausweis Fr. 50.–
Trauungsurkunde Fr. 30.–
Trauungsermächtigung Fr. 30.–
Ehefähigkeitszeugnis Fr. 30.–
Eingetragene Partnerschaft
Das Partnerschaftsgesetz ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen und damit eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen.
Die beiden Partner/innen reichen persönlich beim Zivilstandsamt das Gesuch um Eintragung ein. Das Zivilstandsamt prüft das Gesuch sowie die nötigen Dokumente.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die eingetragene Partnerschaft beurkundet. Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft nicht durch das Ja-Wort in Anwesenheit von zwei Zeugen begründet, sondern durch die Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde der beiden Parteien. Die eingetragene Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf den amtlichen Namen der Partner/innen. Zusätzliche Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen.
Wir beraten Sie gerne über die notwendigen Formalitäten. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
» Partnerschaftgesetz
» Infoblatt
» Formular: Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft
Die Kosten für die Beurkundung der EgP richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Hier die häufigsten Kosten:
Vorverfahren EgP Fr. 150.–
Abklärung der Personalien Fr. 30.–
Prüfung ausländischer Dokumente pro Person Fr. 75.– pro halbe Stunde
Prüfung ausländisches Namensrecht Fr. 75.– pro halbe Stunde
Beurkundung der EgP Fr. 75.– bis Fr. 150.– (Samstag)
Partnerschaftsausweis Fr. 50.–
Partnerschaftsurkunde Fr. 30.–
Ermächtigung zur Beurkundung der EgP Fr. 30.–
Trauungslokale
Trauungen können am Sitz des Zivilstandsamtes sowie auch in den Gemeinden, die dem Amt angehören geschlossen werden.
Gerne stellen wir Ihnen per E-Mail Fotos unserer Trauungslokale zu. In allen Gemeinden unseres Zivilstandskreises können Trauungen vorgenommen werden.
Trauungslokale in Cazis
BürgerstubeStandort: Schulhaus Quadra Cazis
Trauungslokal im Gemeindehaus Cazis
Namensänderung
Namenserklärung nach Scheidung
Wer durch die Heirat seinen Namen geändert hat, kann innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung seinen angestammten Namen (respektive den vor der Heirat getragenen Namen) wieder annehmen. Über die nötigen Papiere informieren wir Sie gerne.
Die Kosten betragen:
Namenserklärung Fr. 75.–
Abklärung der Personalien ab Fr. 30.–
Ordentliche Namensänderung
Für eine ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) ist das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht des Kantons Graubünden zuständig, sofern Sie im Kanton Graubünden wohnhaft sind. Gesuchsformulare können direkt heruntergeladen werden. Webseite
Familienregister – Infostar
Im Familienregister sind sämtliche Personendaten von Bürgern gesammelt und beurkundet. Es gibt Aufschluss über die Zusammensetzung der Familie und deren Bürgerrechte. Das traditionelle Familienregister ist im Jahr 2004 durch ein informatisiertes gesamtschweizerisches Personenregister - Infostar - abgelöst worden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie Hier!
Für Personen, die das Bürgerrecht einer der zum Zivilstandskreis Hinterrhein gehörenden Gemeinden
besitzen, stellen wir auf Verlangen aus:
Familienausweis Fr. 40.–, mit Umschlag Fr. 50.--
Familienschein ab Fr. 30.–, je nach Umfang
Personenstandsausweis Fr. 30.–
Heimatschein Fr. 30.–
Ausweis über den registrierten Familienstand Fr. 40.– je nach Umfang.
Familienforschung - Einsichtnahme in die Register
Zivilstandsregister sind öffentliche Register, aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Einzelpersonen sind berechtigt, von Eintragungen, welche sie persönlich betreffen, Auszüge zu erhalten. Für weitere Informationen verweisen wir Sie an das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Für die Einsichtnahme in die Register ist eine vorgängige Terminreserveration beim Zivilstandsamt notwendig.



